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Präambel: Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Ihnen, einer Privatperson oder einem Unternehmen (im Folgenden: Lizenznehmer) und der autumo GmbH, einem ordnungsgemäss eingetragenen Unternehmen in der Schweiz mit Sitz an der Lindenstrasse 10, 4552 Derendingen, Schweiz (im Folgenden: Lizenzgeber). Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, Rechte, Einschränkungen und Pflichten für die Nutzung der erworbenen/heruntergeladenen Software (im Folgenden: Der/Die Software), die vom Lizenzgeber erstellt wurde und in dessen Eigentum steht, wie hierin beschrieben. Beachten Sie, dass eine unternehmensweite Lizenz speziell vom Lizenzgeber erworben werden muss. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
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Lizenzerteilung: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine persönliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare, kommerzielle, gebührenfreie, nicht ausschliessliche Lizenz, ohne das Recht, abgeleitete Werke zu erstellen, in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen und anderen rechtlichen Einschränkungen, die in Der Software von Drittanbietern festgelegt sind, die während der Ausführung Der Software verwendet wird.
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Limitiert: Der Lizenznehmer darf Die Software zu folgenden Zwecken verwenden:
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Ausführen Der Software auf dem/den Computer(n) des Lizenznehmers; oder
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Dritten zu erlauben, Die Software auf den Computern des Lizenznehmers auszuführen; oder
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die Ausgabe Der Software an den Lizenznehmer und Dritte zu veröffentlichen; oder
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die Weitergabe von wortgetreuen Kopien Der Software-Ausgabe.
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Nicht abtretbar und nicht übertragbar: Der Lizenznehmer darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz nicht abtreten oder übertragen.
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Kommerziell, lizenzfrei: Der Lizenznehmer darf Die Software für jeden Zweck nutzen, auch für kostenpflichtige Dienste, ohne dass dafür Lizenzgebühren anfallen.
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Beschränkungen und Verpflichtungen: Der Lizenznehmer wird nicht (und wird es auch keinem Dritten erlauben) :
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Software-Services oder Supportleistungen nutzen, um Installationen oder Bereitstellungen Der Software auf mehr Einheiten zu unterstützen oder mehr Einheiten zu betreiben, als der Lizenznehmer erworben hat; oder
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Die Software oder Teile davon extern zu vertreiben (auch wenn eine anwendbare Softwarelizenz eines Dritten dem Lizenznehmer das Recht gibt, Die Software zu vertreiben) oder die Dokumentation zu verbreiten, es sei denn, er ist dazu berechtigt; oder
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Die Software (oder Teile davon) auf einer öffentlich zugänglichen Website oder einem anderen öffentlichen Medium zu veröffentlichen oder zu vertreiben; oder
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Die Software zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleihen, offenzulegen, für Timesharing- oder Service-Bureau-Zwecke zu nutzen oder anderweitig zu nutzen oder anderen zu gestatten, Die Software zugunsten eines Dritten zu nutzen (es sei denn, der Lizenzgeber hat dies ausdrücklich und spezifisch schriftlich genehmigt); oder
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Die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (es sei denn, eine solche Einschränkung ist nach geltendem Recht verboten oder durch eine entsprechende Softwarelizenz eines Dritten gestattet);
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Die Software unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften zu exportieren oder zu reexportieren; oder
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Die Software zu vertreiben, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten (unabhängig davon, wie oder wo die Software erworben wurde), ohne dass bezahlte und aktive Softwaredienste für Die Software vorliegen; oder
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Urheberrechts-, Markenzeichen- oder andere Eigentumshinweise aus der Dokumentation oder Der Software oder Teilen davon zu entfernen oder zu verändern.
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Laufzeit & Beendigung: Die Laufzeit dieser Lizenz ist bis zur Beendigung gültig. Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung, einschliesslich der Lizenz des Lizenznehmers, kündigen, wenn der Lizenznehmer :
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zahlungsunfähig wird oder anderweitig in ein Liquidationsverfahren eintritt; oder
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Die Software in eine Gerichtsbarkeit exportiert hat, in der der Lizenzgeber seine Rechte aus diesem Vertrag nicht durchsetzen kann; oder
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der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen dieser Lizenz verstossen hat und dieser Verstoss nicht sofort nach Benachrichtigung behoben wurde; oder
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der Lizenznehmer gegen eine der Bestimmungen von Klausel 2 dieser Lizenz verstösst; oder
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der Lizenznehmer anderweitig eine Vereinbarung getroffen hat, die den Lizenzgeber daran hindert, seine Rechte aus dieser Lizenz geltend zu machen.
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Zahlung: Als Gegenleistung für die unter Ziffer 2 gewährte Lizenz und im Falle einer Registrierung Der Software mittels eines Lizenzschlüssels ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber eine Gebühr zu zahlen, und zwar per Kreditkarte, PayPal oder in einer anderen Form, die der Lizenzgeber für angemessen hält. Wird die Zahlung nicht geleistet, gilt dies als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung. Nach Zahlung und Registrierung Der Software hat der Lizenzgeber vollen Zugriff auf alle vom Lizenzgeber definierten Funktionen Der Software und jegliche Einschränkung der Funktionalität wird aufgehoben.
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Upgrades, Updates und Korrekturen: Sofern der Lizenznehmer nicht über eine zusätzliche Enterprise-Edition-Lizenz verfügt, kann der Lizenzgeber dem Lizenznehmer von Zeit zu Zeit Upgrades, Updates oder Fixes zur Verfügung stellen, wie hierin beschrieben und nach seinem alleinigen Ermessen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich hiermit, Die Software auf dem neuesten Stand zu halten und alle relevanten Updates und Fixes bereitzustellen, und kann nach eigenem Ermessen Upgrades zu den vom Lizenzgeber festgelegten Preisen erwerben. Keine Bestimmung dieses Vertrages verpflichtet den Lizenzgeber jedoch zur Bereitstellung von Updates oder Fixes.
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Upgrades: Für die Zwecke dieser Lizenz ist ein Upgrade eine wesentliche Änderung Der Software, die neue Funktionen und/oder wesentliche Leistungsverbesserungen enthält und als neue Versionsnummer gekennzeichnet wird. Wenn der Lizenznehmer Die Software beispielsweise unter Version 1.X.X erwirbt, beginnt ein Upgrade unter der Nummer 2.0.0.
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Updates: Für die Zwecke dieser Lizenz ist ein Update eine geringfügige Änderung Der Software, die neue Funktionen oder geringfügige Verbesserungen enthalten kann und als neue Unterversionsnummer gekennzeichnet wird. Wenn der Lizenznehmer Die Software beispielsweise unter der Version 1.1.X erwirbt, beginnt ein Upgrade unter der Nummer 1.2.0.
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Fix: Im Sinne dieser Lizenz ist ein Fix eine geringfügige Änderung in Der Software, die dazu dient, Fehler zu beseitigen oder geringfügige Funktionen zu ändern, die die Funktionalität Der Software beeinträchtigen. Ein Fix wird als eine neue Unterversionsnummer gekennzeichnet. Erwirbt der Lizenznehmer Die Software beispielsweise unter der Version 1.1.1, so beginnt ein Upgrade unter der Nummer 1.1.2.
- Enterprise-Edition-Lizenz: Eine zusätzliche Enterprise-Edition-Lizenz kann einen Release-Plan für Upgrades und Updates enthalten, die durch die Lizenzkosten abgedeckt sind.
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Unterstützung: Sofern der Lizenznehmer nicht über eine zusätzliche Enterprise-Edition-Lizenz verfügt, wird Die Software im Ist-Zustand und ohne jegliche Unterstützung, Updates oder Wartung bereitgestellt. Nichts in diesem Vertrag verpflichtet den Lizenzgeber dazu, dem Lizenznehmer Support oder Korrekturen für Fehler, Ausfälle, Fehlleistungen oder andere Defekte Der Software zur Verfügung zu stellen.
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Fehlerbenachrichtigung: Der Lizenznehmer ist berechtigt, dem Lizenzgeber Einzelheiten über Fehler, Defekte oder Ausfälle in Der Software unverzüglich und ohne Verzögerung mitzuteilen; der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Ersuchen des Lizenzgebers um Informationen über Fehler, Defekte oder Ausfälle nachzukommen und ihm Informationen und Screenshots zur Verfügung zu stellen sowie zu versuchen, diese Fehler, Defekte oder Ausfälle zu reproduzieren.
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Feature-Anfrage: Der Lizenznehmer kann zusätzliche Funktionen in Der Software anfordern, jedoch unter der Voraussetzung, dass 1. der Lizenznehmer auf jegliche Ansprüche oder Rechte an einer solchen Funktion verzichtet, sollte die Funktion vom Lizenzgeber entwickelt werden; 2. es dem Lizenznehmer untersagt ist, die Funktion zu entwickeln oder eine solche Funktionsanforderung oder Funktion an Dritte weiterzugeben, die direkt mit dem Lizenzgeber konkurrieren, oder an Dritte, die nach der Entwicklung einer solchen Funktion in direktem Wettbewerb mit dem Lizenzgeber stehen könnten; 3. der Lizenznehmer garantiert, dass die Funktion keine Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt; und 4. der Lizenznehmer hat die Funktion ausschliesslich selbst entwickelt, erdacht oder geschaffen.
- Enterprise-Edition-Lizenz: Eine zusätzliche Enterprise-Edition-Lizenz deckt den Support für ein spezifisches Produkt über diese Lizenz hinaus.
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Haftung: Soweit gesetzlich zulässig, wird Die Software ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Der Lizenzgeber haftet in keinem Fall und ohne Einschränkung für Schäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Zahlungen, die dem Lizenznehmer infolge von Handlungen, Fehlern, Bugs und/oder sonstigen Interaktionen zwischen Der Software und den Endgeräten, Computern, anderer Software oder Dritten, Endgeräten, Computern oder Dienstleistungen des Lizenznehmers entstehen. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber niemals für Fehler im Quellcode, den der Lizenznehmer geschrieben hat, wenn er sich auf Die Software verlässt oder den Quellcode Der Software verwendet.
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Garantie:
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Geistiges Eigentum: Der Lizenzgeber garantiert hiermit, dass Die Software keine Ansprüche Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum, Patente und/oder Warenzeichen verletzt und dass nach seinem besten Wissen keine rechtlichen Schritte gegen ihn wegen einer Verletzung oder eines Verstosses gegen geistige Eigentumsrechte Dritter eingeleitet worden sind.
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Keine Garantie: Die Software wird ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt; der Lizenzgeber lehnt hiermit jegliche Garantie dafür ab, dass Die Software fehlerfrei ist, keine Defekte aufweist oder keinen Code enthält, der den Computern des Lizenznehmers oder dem Lizenznehmer Schaden zufügen kann, und dass Die Software funktionsfähig ist. Der Lizenznehmer haftet allein für alle Schäden, Defekte oder Verluste, die durch den Betrieb Der Software entstehen, und übernimmt die Risiken, die mit dem Betrieb Der Software auf dem/den Lizenzserver(n) und der/den Website(s) verbunden sind.
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Vorherige Inspektion: Der Lizenznehmer erklärt hiermit, dass er Die Software gründlich inspiziert und für zufriedenstellend und angemessen für seine Bedürfnisse befunden hat, dass sie seinen regulären Betrieb nicht beeinträchtigt und dass sie den Standards und dem Umfang seiner Computersysteme und -architektur entspricht. Der Lizenznehmer hat festgestellt, dass Die Software mit seiner Entwicklungs-, Website- und Serverumgebung interagiert und dass sie nicht gegen die Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen anderer Software verstösst, die der Lizenznehmer bei der Erbringung seiner Dienstleistungen verwendet. Der Lizenznehmer verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche in Bezug auf Inkompatibilität, Leistung, Ergebnisse und Funktionen Der Software und garantiert, dass er Die Software geprüft hat.
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Keine Rückerstattung: Der Lizenznehmer garantiert, dass er Die Software gemäss Klausel 10(c) inspiziert hat und dass sie seinen Bedürfnissen entspricht. Da es sich bei Der Software um ein immaterielles Gut handelt, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung, Rabatt, Entschädigung oder Rückgabe, aus welchem Grund auch immer, selbst wenn Die Software wesentliche Mängel aufweist.
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Entschädigung: Der Lizenznehmer verpflichtet sich hiermit, den Lizenzgeber schadlos zu halten und ihn für alle Klagen zu entschädigen, die gegen ihn wegen der Nutzung Der Software durch den Lizenznehmer in einer Weise erhoben werden, die diese Lizenz, die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers oder das Eigentumsrecht des Lizenzgebers an Der Software verletzt, bricht oder anderweitig umgeht. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, den Lizenznehmer im Falle einer solchen Klage unverzüglich zu benachrichtigen und die Zustimmung des Lizenznehmers vor einem Vergleich in Bezug auf einen solchen Rechtsstreit oder Anspruch einzuholen.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand: Der Lizenznehmer verpflichtet sich hiermit, keine Sammelklagen gegen den Lizenzgeber im Zusammenhang mit dieser Lizenz zu erheben und den Lizenzgeber für alle Rechtskosten, Kosten oder Anwaltsgebühren zu entschädigen, falls ein vom Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber erhobener Anspruch ganz oder teilweise abgewiesen wird.